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Freital – Dresden (R 8)

Über den Untersuchungskorridor

Der Radschnellweg zwischen Freital und Dresden soll sich voraussichtlich auf rund zehn Kilometern erstrecken. Der Verlauf im Stadtgebiet von Dresden wurden bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht und ermittelte einen möglichen Verlauf über die Freiberger und Hofmühlenstraße zur Tharandter Straße. Zwischen Freital und Dresden liegt eine Führung im Weißeritztal an der S 194 nahe. Mit dem Aufweiten des Tales in Freital soll beiderseits von Fluss und Bahnstrecke soll der weitere Verlauf des Radweges bis nach Deuben untersucht werden.

Aktueller Stand der Planungen

Im Jahr 2022 wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Freital, der Stadt Dresden und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr geschlossen. Das Vorhaben wurde in zwei Abschnitte unterteilt. Für den Abschnitt im Dresdner Stadtgebiet wird durch die Landeshauptstadt eine Machbarkeitsstudie angefertigt. Daran anschließend soll durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr im Bereich bis nach Freital eine Vorstudie angefertigt werden. Für die Anfertigung der Vorstudie wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Planungsbüro vertraglich gebunden.

Nach Recherche der vorhandenen Unterlagen, Ortsbegehungen und Vorabstimmungen wurden geeignete Vergleichslinien entwickelt. Im Rahmen der anzufertigenden Vorstudie werden die verschiedenen Routenvarianten befahren und dokumentiert.

Nächste Schritte

Aus den Ergebnissen der Befahrungen soll abgeleitet werden, welche Um- oder Neubaulösungen in den jeweiligen Streckenteil anfallen würden. Mit erfasst werden zugleich städtebauliche, anwohnerseitige, umweltfachliche, verkehrliche oder sonstige Auswirkungen, die mit abzuklären sind. Im Ergebnis werden für die herausgearbeiteten Vergleichsstrecken die Daten ermittelt und die Bewertungen nach den Kriterien Streckenqualität, Verkehrswirkungen, Umwelt, Städtebau und Raumordnung, sowie Wirtschaftlichkeit zugeordnet. Daraus soll eine Vorschlagslinie entwickelt werden. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse aus der Vorstudie sollen neben Behörden als Träger öffentlicher Belange auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Rückmeldungen zu geben.

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